Angebot


1:1 Beratungen

  • Du willst das ständige Gedankenkreisen ums Essen und Kalorienzählen endlich aus deinem Kopf verbannen?
  • Du willst selbstbestimmt entscheiden was, wie und wie viel du essen möchtest, ohne dich dabei schlecht zu fühlen?
  • Du willst dich wohl in deinem Körper fühlen, ihn akzeptieren und gut für ihn sorgen?
  • Du willst Spaß an Bewegung haben und achtsam mit dir umgehen?
  • Statt des nächsten Essanfalls möchtest du lieber das nächste Treffen mit Freunden planen?
  • Du willst deine Körpersignale wahrnehmen und adäquat darauf reagieren?
  • Du steht vor der Entscheidung einer bariatrischen Operation oder benötigst Hilfe danach? Auch Jahre danach macht eine Beratung Sinn!
  • Du willst Stress reduzieren und Gedankenmuster verändern?
  • Nach unzähligen gescheiterten Diäten willst du endlich deinen eigenen Weg gehen?

Schließe Frieden mit deinem Körper und deinem Essverhalten – ich begleite dich auf diesem Weg.
Kompetent, wertschätzend und auf Augenhöhe.


Im Mittelpunkt der Therapie stehst du mit deinen Wünschen und Bedürfnissen. Welche Teile du für dich brauchst, wird in einem dynamischen Beratungsprozess entschieden und immer wieder neu ausgelotet. Ich mache keine Vorgaben, sondern begleite dich.
Ich arbeite lösungs- und ressourcenorientiert, mit den Methoden des Empowerments.
Du bekommst von mir ausgewählte Methoden, Techniken sowie Übungen an die Hand und kannst so Schritt für Schritt deinen eigenen Werkzeugkoffer füllen.

Um den Beratungsprozess so optimal und professionell zu gestalten, orientiere ich mich am Nutrition Care Process (Ernährungstherapeutischer Prozess).
Ich erstelle einen individuellen, auf deine Bedürfnisse angepassten Behandlungsplan.

Ernährungstherapie nach § 43 SGB V bei folgenden Krankheitsbildern:

  • Anorexia nervosa:
    bei der Magersucht streben die Betroffenen ein minimales Körpergewicht an, bis hin zur lebensbedrohlochen Unterernährung. Damit gehen schwerwiegende gesundheitliche Probleme einher, Magersucht hat die höchste Sterblichkeitsrate aller psychischen Erkrankungen. Meist leiden die Betroffenen unter einer Körperschemastörung, dh. die Wahrnehmung von Figur und Aussehen ist verzerrt. Neben der panischen Angst vor einer (unkontrollierten) Gewichtszunahme, manifestieren sich schnell Begleiterkrankungen wie Zwangs-, Angst- oder depressive Störungen.
  • Bulimia nervosa:
    die Ess-Brech-Sucht ist durch den Wechsel von Essanfällen und Maßnahmen zur Gewichtsreduktion gekennzeichnet. Bei den Essanfällen werden teilweise über mehrere Stunden enorme Mengen verschlungen, von 2.000 bis 20.000kcal mit charakteristischem Kontrollverlust. Um diese exzessive Energiezufuhr wieder auszugleichen werden verschiedene Maßnahmen unternommen wie Erbrechen, Missbrauch von Abführmitteln und Diuretika oder Fasten und extremer Sport. Ein Teufelskreislauf unter dem Betroffene enorm leiden. Die Erkrankung ist oft mach außen nicht sichtbar, hat jedoch gravierende psychische und körperliche Folgen.
  • Binge Eating Disorder:
    die sogenannte Essattacken-Störung wird dominiert vom Kontrollverlust und tritt besonders in Zeiten psychischer Belastungen auf. Es kommt zu keinen kompensatorischen Maßnahmen, daher neigen Betroffende zu Übergewicht. Auch haben sie große Scham- und Schuldgefühle. Essen ist keine Reaktion auf Hunger sondern Emotionsregulation, auch das Gefühl von körperlicher Sättigung ist völlig verloren gegangen.
  • Atypische und Andere Essstörungen:
    nicht immer passen die Kriterien zur Klassifizierung. Das Krankheitsbild vieler Betroffener lässt sich nicht eindeutig einer Essstörungssymptomatik zuordnen. Zum einen gibt es Atypische Essstörungen, wie Normalgewicht trotz anorektischem Verhalten oder kompensatorische Maßnahmen trotz geringer Nahrungsmengenzufuhr. Zum anderen die Kategorie „nicht näher bezeichnete“ Essstörungen. Die als Essstörung umstrittene Orthorexia nervosa bespielsweise ist bisher nicht offiziel klassifiziert und steht für ein krankhaften Zwang sich gesund zu ernähren.

Adipositas wurde im Juli 2020 vom Bundestag als Krankheit anerkannt. Ein zweischneidiges Schwert. Ich freue mich sehr für Betroffene, die dadurch leichter Hilfe und Therapieangebote erhalten. Jedoch sehe ich es als sehr kritsch an, dass der BMI (Bodymass-Index) ausschlaggebend für die Diagnosestellung ist. Auch das Gewicht allein hat keine alleinige Aussagekraft zur individuellen Gesundheit. Es fördert Gewichtsstigmatisierung und -diskriminierung.

Ich arbeite gewichtsneutral und beurteile den Gesundheitszustand mittels verschiedener Parameter. Mehr Infos zu BIA-Messung in Kürze hier.

Mir ist es wichtig Folgendes zu unterscheiden:

  1. Mehrgewicht ohne Leidensdruck: Betroffene haben ein selbstbestimmtes Essverhalten und sind im Einklang mit ihrem Körper. Sie erfahren der Gewichtsdiskriminierung und -stigatisierung von außen und der Wunsch nach Gewichtsreduktion wird maßgeblich durch gesellschaftlichen Druck bestimmt.
  2. Mehrgewicht mit deutlichem Leidensdruck: der Begriff Psychogene Adipositas (Esssucht) verdeutlicht, dass Betroffene stark unter ihrem Essverhalten und Körper leiden. Sie haben meist unzählige Versuche der Gewichtsabnahme hinter sich und einen starken Behandlungswunsch, der aber auch von Frust und Resignation begleitet wird. Oft wurde die Erfahrung gemacht, ihr Übergewicht sei lediglich das resultat einer übermäßigen Kalorienzufuhr. Dabei ist Adipositas eine äußerst komplexe Erkrankungen mit vielen Einflussfaktoren und Ursachen.

Adipositaschirurgie
Bariatrische Eingriffe, wie Schlauchmagen oder Magen-Bypass, sind für viele schwer adipöse Menschen die letzte Rettung. Wichtig ist über alle Vor- und Nachteile aufzuklären. Beratend vor dem Eingriff, kurz nach der Operation, aber auch noch Jahre danach ist es wichtig qualifizierte Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Essverhalten muss enorm angepasst und Supplemente eingenommen werden. Sonst drohen starke Mangelerscheinungen. Die Erfahrung zeigt, dass es insbesondere nach etwa 2 Jahren wieder zu einer Gewichtszunahme kommt und die Anpassung zunehmend schwer fällt.

We don`t have to do all of it alone. We were never meant to.
Wir müssen das Leben nicht allein bewältigen. Wir waren nie dazu bestimmt.‘

Brené Brown

Ablauf der Einzelberatung

Im kostenlosen telefonischen Erstgespräch von etwa 30 Minuten klären wir erste Fragen, dein Anliegen und die Formalitäten. Wir lernen uns kennen und bekommen einen Eindruck ob die Chemie stimmt und wir gemeinsam arbeiten möchten.
In der Erstberatung führen wir eine ausführliche Anamnese durch, besprechen deine Wünsche und Ziele sowie deinen Auftrag an mich. Wir entwickeln die ersten Schritte deines Weges und ich erstelle einen individuellen, auf dich zugeschnittenen Behandlungsplan.
In den weiteren, vertiefenden 1:1 Beratungen erhältst du Input, Übungen und Aufgaben sowie Anleitungen zur Selbstreflexion. Im Verlauf schauen wir uns gemeinsam an was sich verändert und welche Ressourcen du noch weiter benötigst. Vielleicht ändert sich das Ziel? Vielleicht setzen wir einen anderen Schwerpunkt?
Neue Aspekte tauchen auf…
Die Anzahl der Gespräche und Abstände zwischen den einzelnen Terminen werden individuell abgestimmt. Ganz wie du es brauchst.
Die Gespräche können auch per Videokonferenz online durchgeführt werden.


Bitte beachte, dass bestimmte Therapiemethoden
nur bei begleitender Psychotherapie möglich sind


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Meine Qualifikation ermöglicht eine Bezuschussung durch die Krankenkasse.

Infos zu Kostenübernahme/ Bezuschussung durch die Krankenkasse

Die Höhe der Kostenübernahme ist je nach Krankenkasse unterschiedlich und muss individuell angefragt werden. Um das so unkompliziert wie möglich umzusetzen, hier ein kleiner Leitfaden und die notwendigen Formulare. Diese findest du zusätzlich unter Downloads.

  1. Nimm Kontakt zu deiner Krankenkasse auf, um die Details der Bezuschussung abzuklären. Bestenfalls wird die Übernahme der Kosten schriftlich festgehalten. Nutze dazu gerne das Formular Antrag auf Kostenübernahme.
    Wird ein Kostenvoranschlag benötigt, stelle ich diesen sehr gerne aus.
    Kläre ab, ob du die Rechnungen einzeln oder gesammelt nach Ende der Therapiezeit einreichen sollst.
  2. Bei ernährungstherapeutischer Leistung nach § 43 SGB V ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Abrechnung mit der Krankenkasse zwingend erfolderlich. Wenn du diese noch nicht von deinem Arzt erhalten hast, kannst du auch gerne meine Vorlage dafür nutzen. Lass dir am Besten auch Kopien der letzten Blutwerte oder Berichte geben.
  3. Kopiere die Bescheinigung, das Original geht an die Krankenkasse, die Kopie an mich.
  4. Wenn du die Rückmeldung deiner Krankenkasse erhalten hast, können wir den ersten Termin vereinbaren.
  5. Ich erstelle im Anschluss an jeden Beratungstermin die Rechnung, die von dir innerhalb von 14 Tagen nach Leistungsdatum zu begleichen ist. Die Rechnung leitest du entweder einzeln oder gesammelt an deine Krankenkasse weiter und bekommst dann die vereinbarten Zuschüsse.
  6. Wichtig: Wenn ein Termin nicht abgesagt wird (bis spätestens 24 Stunden vor Beratungstermin), wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.